Wahl einer Schiedsperson
sowie einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters
für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Norderney
Hiermit wird gemäß § 4 des Nieders. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter bekannt gemacht, dass das Amt der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson am 07.04.2015 bzw. am 12.04.2015 für den Schiedsamtsbezirk Norderney neu zu besetzen ist.
Schiedsfrauen / Schiedsmänner sowie deren/dessen Stellvertreter/innen werden vom Rat der Stadt Norderney für 5 Jahre gewählt.
Zur Schiedsfrau / zum Schiedsmann sowie deren/dessen Stellvertreter/in kann gewählt werden, wer nach seiner Persönlichkeit und seiner Fähigkeit für das Amt geeignet ist (Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Bereitschaft zum Gespräch), das 30. Lebensjahr vollendet hat und im Schiedsamtsbezirk wohnt.
Interessierte Personen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum
23. März 2015
an die
Stadt Norderney, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney,
Herrn Pauls, E-Mail: ludwig.pauls@...,
zu übersenden.
26548 Norderney, den 12.03.2015
Stadt Norderney
Der Bürgermeister
Ulrichs