Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 VE „Hafenterminal“, Neuaufstellung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes



 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat seiner Sitzung am 22.04.2015 den o.g. Bebauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 VE „Hafenterminal“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

 

Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 VE „Hafenterminal“  Neuaufstellung

 

 

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom

 

04. Mai bis einschließlich 05. Juni 2015

 

im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass nachfolgend genannte wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen und dass die nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, die ebenfalls mit ausgelegt werden:

 

Umweltbezogene Stellungnahmen:

Landkreis Aurich:

  • Hinweis, dass eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des Vogelschutz- und FFH- Gebietes im Rahmen einer Verträglichkeitsprüfung nachzuweisen ist.
  • Hinweis auf Berücksichtigung der Empfehlung der Fachbehörde für Naturschutz „Vogelfreundliches Bauen mit Licht und Glas“.
  • Hinweis, dass Reflexion aufgrund der exponierten Lage besonders berücksichtigt werden muss und großflächig reflektierende Flächen vermieden werden sollten.
  • Hinweis, dass eine Dachterrasse entweder überdacht werden oder entfallen sollte.

 

NLWKN

  • Hinweis, dass der Hochwasser- und Deichschutz berücksichtigt werden muss.

 

Umweltbezogene Informationen:

Umweltbericht inklusive FFH-Verträglichkeitsstudie:

Beschreibung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur und sonstige Sachgüter. Überprüfung der Auswirkungen auf die Schutz- und Entwicklungsziele der Natura 2000 Gebiete.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

26548 Norderney, den 23.04.2015

Der Bürgermeister

     - Ulrichs