Pressemitteilung Nr. 4 vom 16.02.2011


Änderung Bebauungsplan Nr. 25 b – Nordhelm Mitte – Festsetzung Bunkergrundstücke



Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hatte in seiner Sitzung am 03.06.2010 auf Antrag der Gruppe FWN/Budde den Beschluss gefasst, die Bunker in der Nordhelmsiedlung als kommunale Schutzbauwerke zu erhalten und aufgrund der im Bebauungsplan Nr. 25 b – vermeintlich - festgeschriebenen Widmung jegliche bauliche Veränderungen zu untersagen.
Aufgrund der offensichtlichen Rechtswidrigkeit dieses Beschlusses hatte der Bürgermeister diesen Beschluss der Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.

Der Landkreis Aurich hatte mit umfassenden Schreiben vom 15.09.2010 die Rechtsauffassung des Bürgermeisters und damit zugleich die Rechtswidrigkeit des VA-Beschlusses bestätigt.
Dessen unbeeindruckt hatte die Gruppe FWN/Budde im Oktober des letzten Jahres nochmals den Landkreis kontaktiert und die dortige Rechtsauffassung abermals in Frage gestellt.
Mit einer nun aktuell vorliegenden Stellungnahme bestätigt der Landkreis nochmals seine und damit auch die Rechtsauffassung des Bürgermeisters sowie der Verwaltung und widerlegt dezidiert die Auffassungen und rechtlich nicht haltbaren Ausführungen der Gruppe FWN/Budde.
Die Verwaltung ist nach wie vor bestrebt, im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 b entsprechende rechtssichere Festsetzungen zu treffen, die dem politischen Willen, eine Bebauung der Bunkergrundstücke langfristig auszuschließen, Rechnung tragen. Es ist zu hof-fen, dass in der demnächst anstehenden Beratung über die künftigen Inhalte des Bebauungs-planes nunmehr sachlich und Ziel führend diskutiert werden kann.