Pressemitteilung Nr. 4 vom 11.04.2014

Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Norderney ist rechtmäßig



 

Ein rechtshängiges Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg, welches sich gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Norderney richtete, wurde zugunsten der Stadt Norderney entschieden.

Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen mehrere Punkte der Norderneyer Gebührensatzung. U. a. bemängelte er im Klageweg die der Gebührensatzung zugrunde liegende Kalkulation bzw. einzelne darin enthaltene Punkte und deren Höhe sowie die Einstufung seines Grundstücks hinsichtlich der Reinigungsklasse. Weiter wurde in dem Verfahren auch das Thema Winterdienst und die damit einhergehenden Kosten seitens des Klägers aufgegriffen und thematisiert.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies die Klage vollumfänglich ab. Es stellte fest, dass die Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr sowie die Kalkulation des umlagefähigen Aufwandes dem Grunde und der Höhe nach rechtsfehlerfrei erfolgte. Auch die Einstufung des Grundstücks des Klägers hinsichtlich der Reinigungshäufigkeit ist rechtmäßig erfolgt.