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Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern

Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft muss in Niedersachsen am Hauptwohnsitz einer(s) Partnerin(s) vorgenommen werden. Wenn Sie nicht auf Norderney wohnen - allerdings in Niedersachsen - so informieren Sie bitte den Standesbeamten über Ihren Wunsch, auf Norderney die Eintragung vornehmen zu lassen. In anders gelagerten Fällen erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt nach den genauen Modalitäten. Die Anmeldung sollte frühestens ein halbes Jahr vor der Eintragung erfolgen. Beim Standesamt Norderney wird ein Termin auch bereits vor erfolgter Anmeldung entgegengenommen.

Sollte ein(e) Partner(in) nicht persönlich die Anmeldung vornehmen können, kann durch schriftliche Bevollmächtigung auch von einer(m) Partner(in) alleine die Anmeldung erfolgen. Vordrucke hierzu erhalten Sie im Standesamt. 

Die Vorlage bestimmter Unterlagen kann, auch aufgrund der nicht bundeseinheitlichen Regelungen, im Einzelfall unterschiedlich sein.
Der einfachste Fall stellt sich dar, wenn:
  • Sie beide deutsche Staatsangehörige sind
  • Sie beide volljährig, kinderlos und geschäftsfähig sind
  • Sie beide noch nicht verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind
  • Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Norderney haben
  • Sie in Norderney geboren sind.

In diesem Fall benötigen wir nur Ihren Personalausweis/Reisepass.


Sollten von den o.g. Bedingungen einzelne oder mehrere nicht erfüllt sein, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Eine Aufenthaltsbescheinigung (wenn der Hauptwohnsitz nicht auf Norderney ist). Diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt/Bürgeramt. Die Bescheinigung sollte nicht älter als einen Monat sein.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister


In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt nach den vorzulegenden Unterlagen erkundigen:

  • eine/r der Partner(innen) besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Partner(innen) ist nicht im Bundesgebiet geboren  
  • eine/r der Partner(innen) war bereits schon mindestens einmal verheiratet oder ist
    eine Lebenspartnerschaft eingegangen
  • eine/r der Partner(innen) ist im Ausland geschieden worden oder die Lebenspartnerschaft ist aufgehoben worden
  • eine/r der Partner(innen) hat ein minderjähriges Kind


rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften (LPartG); Nds. Gesetz zur Ausführung des LPArtG; BGB; PStG; PStV

Gebühren

Bei Anmeldung der Lebenspartnerschaft wird eine Grundgebühr von 40,00 € (wenn ausländisches Recht zu beachten ist von 80,00 €) fällig. Hinzu kommen u.a. noch Gebühren für Urkunden, Aufenthaltsbescheinigungen und ggf. der Kaufpreis für ein Buch der Lebenspartnerschaft (i.d.R. ca. 20,00 €). Bei Eintragungen von Lebenspartnerschaften außerhalb der üblichen Öffnungszeiten ist eine zusätzliche Gebühr von 80,00 € bzw. wenn Sie unsere „Hochtiedsstuv“ oder den "historischen Badekarren" nutzen möchten von 70,00 € zu erheben.

Ansprechpartner:

Stadt Norderney

Am Kurplatz 3
26548 Norderney

Tel.: 0 49 32 / 920-0
Fax: 0 49 32 / 920-222

Lageplan

Öffnungszeiten

montags - freitags
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

dienstags + donnerstags
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
15:00 Uhr - 16:00 Uhr
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