Virtuelles Rathaus > Aufgaben

Abfallbeseitigungsgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühren setzen sich aus einer jährlichen Grundgebühr sowie aus den Leerungsgebühren für die im Landkreis Aurich zugelassenen Rest- und Bioabfallbehälter zusammen.
Bei den Leerungsgebühren werden jährlich pro Benutzungseinheit (Wohnung, Ferienwohnung, Gewerbebetrieb etc.) folgende Mindest-/Pflichtentleerungen berechnet:

Bei Anschluss über eine

120l Bioabfalltonne 4 Entleerungen
240l Bioabfalltonne 2 Entleerungen

120l Restabfalltonne 2 Entleerungen
240l Restabfalltonne 1 Entleerung

Nehmen Sie mehr als die Mindestentleerungen in Anspruch, werden diese ebenfalls berechnet.


Für das Jahr 2024 beträgt die

Grundgebühr 87,00 €
Entleerung eines 120l-Abfallbehälters 6,60 €
Entleerung eines 240l-Abfallbehälters 13,20 €


Nach wie vor ist es möglich, für den zusätzlichen Bedarf 50l-Bio- und auch Restabfallsäcke zu erwerben (Gebühr z.Zt.: 2,50 €). Diese müssen jedoch selber zur Müllumschlagstation angeliefert werden und ersetzen nicht den Anschluss über feste Müllbehälter.

Papiertüten verschiedener Größen für zusätzlichen Bioabfall oder zum Vorsammeln sind direkt an der Müllumschlagstation zu erwerben.

Bei weiteren Fragen und bei Problemen wenden Sie sich entweder an den

Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Aurich
Holtmeedeweg 6
26629 Großefehn
Tel.: 04941-167070

oder an die

Stadt Norderney –Frau Hensel-
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Tel.: 04932-920243


Ansprechpartner: