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Eheschließung

Eine Anmeldung zur Eheschließung muss in Deutschland am Haupt- oder Nebenwohnsitz eines der Eheschließenden erfolgen. Auf der Insel Norderney handelt es sich bei 80 % der Eheschließungen um Ehegatten, die ihren Hauptwohnsitz auf dem Festland haben. Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Ermächtigung erteilt und die kompletten Unterlagen an das Standesamt Norderney gesandt. Von dort erhalten die Eheschließenden eine Terminbestätigung, sofern Datum, Uhrzeit und Trauzimmer bereits festgelegt sind.
Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, auf Wunsch können jedoch ein oder zwei Trauzeugen benannt werden. Diese sollten auf jeden Fall nicht ihren Personalausweis oder Reisepass vergessen.

Neben dem eigentlichen Trauzimmer im Rathaus hat das Standesamt Norderney eine "Hochtiedsstuv", die für Eheschließungen der romantischen Art sehr geeignet ist.
Das Häuschen liegt idyllisch im Argonnerwäldchen und bietet nicht nur Samstagshochzeiten, sondern auch eine Übernachtungsmöglichkeit für Brautpaare.

Hinzu kommt die Möglichkeit, sich vom 01. Mai bis 30. September eines jeden Jahres im historischen "Badekarren" am Weststrand das Ja-Wort zu geben. Bei schönem Wetter ist dies sicherlich ein Traum für viele Hochzeitspaare.


Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Aufgrund der vielen Hochzeiten von auswärtigen Eheschließenden wird beim Standesamt Norderney ein Termin auch bereits vor erfolgter Anmeldung eingetragen. Um sich Ihren Wunschtermin zu sichern, sollten Sie also frühzeitig anrufen oder mailen! Es wird jedoch auch darum gebeten, den Termin bei nicht Inanspruchnahme frühzeitig wieder abzusagen!!! 

Eheschließung auch jeden 2. und letzten Samstag im Monats!!




Besonderheiten

Sollte einer der Eheschließenden nicht persönlich die Anmeldung der Eheschließung vornehmen können, kann er eine Bevollmächtigung mittels der sogenannten Beitrittserklärung vornehmen.

benötigte Unterlagen

  • Die Vorlage bestimmter Unterlagen kann im Einzelfall unterschiedlich sein.
    Der einfachste Fall stellt sich dar, wenn:
    • Sie beide deutsche Staatsangehörige sind,
    • Sie beide volljährig, kinderlos und geschäftsfähig sind,
    • Sie beide noch nicht verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind,
    • Sie beide Ihren Hauptwohnsitz auf Norderney haben und
    • Sie beide in Norderney geboren sind.

    In diesem Fall benötigen wir nur Ihren Personalausweis/Reisepass. Sollten von den o. g. Bedingungen einzelne oder mehrere nicht erfüllt sein, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • eine Aufenthaltsbescheinigung (wenn der Hauptwohnsitz nicht in Norderney ist). Diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt/Bürgeramt. Die Bescheinigung sollte nicht älter als einen Monat sein.
    • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt nach den vorzulegenden Unterlagen erkundigen:

    • einer der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
    • einer der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren, 
    • einer der Eheschließenden war bereits schon mindestens einmal verheiratet oder ist
      eine Lebenspartnerschaft eingegangen,
    • einer der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden,
    • einer der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind und
    • einer der Eheschließenden haben gemeinsame Kinder

Gebühren

40,00 € für die Überprüfung der Unterlagen (bei Anmeldung der Eheschließung in einem
            anderen Standesamt als dem Ort der Eheschließung wird eine Gebühr von
            25,00 € im Eheschließungsort erhoben)
80,00 € bei Beachtung ausländischen Rechts
20,00 € für die Urkunden, für eine kirchliche Trauung kostenlos
20,00 € bis 35,00 € für den Erwerb eines unserer Stammbücher
80,00 € für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
70,00 € für eine Eheschließung außerhalb des Rathauses in unserer "Hochtiedsstuv"
            oder im historischen "Badekarren".

Ansprechpartner:

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