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Namensänderung

Ein mit der Geburt erworbener Name kann aus bestimmten Anlässen öffentlich-rechtlich geändert werden. Zuständig für die Änderung ist der Landkreis Aurich, das Standesamt Norderney nimmt die Anträge lediglich entgegen und leitet sie weiter. Es muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen.
Was ist ein wichtiger Grund? Sprechen Sie uns an.

Besonderheiten

Änderungen können nur bei Personen vorgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind.
Ehenamen können bei bestehender Ehe nur gemeinsam geändert werden.
In den sogenannten Stiefkinderfällen muss die Änderung für das Wohl des Kindes erforderlich sein.

benötigte Unterlagen

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Heiratsregister
    • Führungszeugnis für alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
    • Personalausweis, Reisepass oder Staatsangehörigkeitsurkunde
    • Einkommensnachweis zur Berechnung der Gebühren

rechtliche Grundlagen

Namensänderungsgesetz.

Gebühren

Änderung des Familiennamens: 2,56 € - 1.022,55 €
Änderung des Vornamens:        2,56 € -    255,65 €

Ansprechpartner: