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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Auskunft über Verstöße nach dem Gewerberecht

Dieser Auszug ist ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende. Er wird für bestimmte geschäftliche und gewerberechtliche Aktivitäten benötigt. Die Beantragung muss im Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitz erfolgen.

Es wird unterschieden:

  • Auszüge an den Betroffenen (Belegart 1)
  • Auszüge zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
    (Verwendungszweck und Anschrift der Behörde sind anzugeben.)


benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

rechtliche Grundlagen

Bundeszentralregistergesetz

Gebühren

13,00 €

Ansprechpartner: