Archiv und Benutzung
Das Niedersächsische Archivgesetz (NArchG vom 25.5.1993) verpflichtet die Städte und Gemeinden, ihr Archivgut zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine von der Stadt Norderney am 14.04.1997 beschlossene Benutzungsordnung ist die Grundlage für die Nutzung von Archivgut im Stadtarchiv Norderney. Danach hat jede Person das Recht, „die im Stadtarchiv verwahrten Archivalien für dienstliche Zwecke, wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen, im Rahmen der Ausbildung oder für sonstige private oder gewerbliche Zwecke“ zu nutzen.
Die Archivbestände stehen allen Interessenten im Benutzerraum zur Verfügung. Alle Archivbesucher haben Anspruch auf fachliche Beratung und Betreuung. Es besteht die Möglichkeit zur Anfertigung von Fotokopien bzw. von Fotoabzügen.
Die Archivbestände stehen allen Interessenten im Benutzerraum zur Verfügung. Alle Archivbesucher haben Anspruch auf fachliche Beratung und Betreuung. Es besteht die Möglichkeit zur Anfertigung von Fotokopien bzw. von Fotoabzügen.
Die Einsichtnahme von Archivgut unterliegt bestimmten Schutzfristen. Ausgenommen ist Archivgut, welches schon bei seiner Entstehung als Schriftgut zur Veröffentlichung bestimmt war. Grundsätzlich gilt eine gleitende Sperrfrist von 30 Jahren.
Die Benutzung des Archivs zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken sowie im Rahmen der Berufsausbildung ist kostenfrei. Darüber hinaus werden Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungskosten- satzung der Stadt Norderney erhoben.