Cu mașina pe Norderney

Für einen erholsamen Aufenthalt wird der Kfz-Verkehr auf Norderney eingeschränkt. Große Teile des Stadtgebietes sind in der Saison für Kraftfahrzeuge gesperrt.

Dort gelten ganzjährig ein Zonenhalteverbot sowie eine Zonengeschwindigkeitsbeschränkung. Zusätzlich gilt ganzjährig ein Fahrverbot mit Fahrzeugen über 8,5 t tatsächlichem Gesamtgewicht und über 8,5 m Gesamtlänge.

Näheres dazu Angaben, Ausnahmeregelungen und Parkmöglichkeiten für Ihr Fahrzeug finden Sie auf den diesen Seiten.

Längen- und Gewichtsbeschränkung

Auf Norderney gilt ganzjährig für viele Straßen ein Verbot des Befahrens mit Fahrzeugen über 8,5 t tatsächlichem Gesamtgewicht und über 8,5 m Gesamtlänge. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht allerdings die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.

Nähere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen unser Fachbereich „Bürgerdienste“ oder die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Aurich.


Verkehrssperre

(Saisonverkehrsverbot)

Alljährlich gilt für das Ortsgebiet von Norderney westlich der Mühlenstraße und nördlich der Hafenstraße ein allgemeines Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge. Dieses Saisonverkehrsverbot gilt von Mitte/Ende März bis Mitte/Ende Oktober eines jeden Jahres (Beginn der Osterferien bis Ende der Herbstferien) und zwischen Weihnachten und Neujahr. Zudem gilt für zusätzliche Straßenzüge ein Nachtfahrverbot.

Das diesjährige Kfz.-Verkehrsverbot gilt

von Samstag, den 05. April 2025, 0.00 Uhr,
bis Sonntag, den 26. Oktober 2025, 24.00 Uhr,

sowie

von Freitag, den 26. Dezember 2025, 0.00 Uhr,
bis Sonntag, den 4. Januar 2026, 24.00 Uhr.


Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.


 

Parkregelungen

Für das oben genannte Ortsgebiet gilt ein ganzjähriges Zonenhalteverbot, in dem nur mit eingestellter Parkscheibe und nur bis zu einer halben Stunde geparkt werden darf. Auf weiteren Ortsstraßen gelten „individuelle“ Halt- und Parkverbote.

Parkplätze stehen Ihnen (überwiegend kostenpflichtig) am Ortsrand zur Verfügung.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen unser Fachbereich „Bürgerdienste“.

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