Die aktuelle Forderung der FDP nach einer Stichtagsregelung für Ferienwohnungen nach Borkumer Vorbild greift aus Sicht von Bürgermeister Frank Ulrichs deutlich zu kurz. Wer sich auf das sogenannte „Borkumer Modell“ berufe, müsse auch dessen vollständige Konsequenzen benennen.
„Ich habe zunehmend den Eindruck, dass in der Diskussion zwei völlig unterschiedliche Vorstellungen miteinander vermischt werden“, erklärt Ulrichs. „Das Borkumer Modell ist keine einfache Regelung, mit der man möglichst viele bislang ungenehmigte Ferienwohnungen legalisiert und anschließend weitermacht wie bisher. Im Gegenteil. Sein Grundgedanke besteht darin, den vorhandenen Bestand zu ordnen, ihn zu einem bestimmten Zeitpunkt gewissermaßen einzufrieren und damit insbesondere den Dauerwohnraum zu schützen.“
Eine Stichtagsregelung nach diesem Vorbild hätte deshalb zwei untrennbar miteinander verbundene Seiten. Zum einen müsste für einen klar definierten Zeitraum die Möglichkeit eröffnet werden, sämtliche bestehenden ungenehmigten Ferienwohnungen zu erfassen und nach einheitlichen Kriterien einer nachträglichen Genehmigung zuzuführen.
Noch wesentlich bedeutsamer ist jedoch die zweite Konsequenz. In den Borkumer Bereichen, für die eine entsprechende Stichtagsregelung gilt, werden seit rund zehn Jahren grundsätzlich keine neuen Ferienwohnungen mehr zugelassen. Genau darin liegt der eigentliche wohnungspolitische Zweck des Modells. Der vorhandene Bestand wird gesichert und geordnet, zugleich wird verhindert, dass dem Dauerwohnen immer weitere Immobilien entzogen werden.
„Wer das Borkumer Modell für Norderney fordert, muss deshalb auch sagen, ob er diesen Teil wirklich mittragen will“, betont Ulrichs. „Das hieße beispielsweise, dass jemand, der heute ein Haus ohne Ferienwohnungsnutzung kauft, dort grundsätzlich auch künftig keine neue Ferienwohnung einrichten könnte. Das wäre eine sehr weitreichende Entscheidung, die eine von der Verwaltung bislang favorisierte sinnvolle Entwicklungsmöglichkeit kategorisch ausschließt.“
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt des Borkumer Modells, der in der bisherigen Diskussion kaum Erwähnung findet. Auf Borkum wird bei den Bodenrichtwerten zwischen Immobilien mit und ohne zulässige Ferienwohnungsnutzung unterschieden. Damit wird auch wirtschaftlich abgebildet, dass die Möglichkeit einer touristischen Vermietung einen erheblichen zusätzlichen Immobilienwert begründen kann. Diese Differenzierung kann dazu beitragen, die erheblichen Preisaufschläge, die mit einer zulässigen Ferienwohnungsnutzung verbunden sind, nicht pauschal auf den gesamten Immobilienmarkt zu übertragen. Grundstücke und Immobilien, die ausschließlich dem Dauerwohnen dienen, werden dadurch nicht automatisch auf demselben Preisniveau bewertet wie Objekte, bei denen zusätzlich eine wirtschaftlich attraktive Ferienwohnungsnutzung zulässig ist.
„Auch das ist ein wichtiger Bestandteil des Systems“, erklärt Ulrichs. „Die unterschiedliche Bewertung kann dazu beitragen, Marktverzerrungen zwischen Dauerwohnen und touristischer Nutzung abzumildern und den ferienwohnungsbedingten Preisdruck auf normalen Wohnraum zu begrenzen. Das ist gerade für Norderney ein durchaus interessanter Ansatz.“
„Wenn die FDP jetzt auf das Borkumer Modell abzielt, dann ist das zumindest eine bemerkenswerte Veränderung ihrer bisherigen Position“, erklärt Ulrichs. „Angesichts unserer erheblichen Probleme beim Dauerwohnraum kann man über einen solchen konsequenten Ansatz durchaus ernsthaft diskutieren. Aber dann müssen wir auch offen sagen, was er bedeutet.“
Eine Regelung, die sich im Wesentlichen darauf beschränkt, möglichst viele bislang ungenehmigte Ferienwohnungen nachträglich zu legalisieren und zugleich auch künftig die Entstehung weiterer Ferienwohnungen ermöglicht, ist als eigenständiger politischer Ansatz durchaus legitim. Mit der ganzheitlichen Konzeption des Borkumer Modells und der dortigen Stichtagsregelung hat ein solcher Ansatz allerdings nur noch wenig gemeinsam.
Ulrichs weist darauf hin, dass die Stadt Norderney bereits seit längerer Zeit an vergleichbaren stichtagsbezogenen Lösungsansätzen arbeitet. Auch die Möglichkeit, einen sehr großen Teil des vorhandenen Altbestandes nach einheitlichen Kriterien zu legalisieren, sei politisch bereits diskutiert worden. Eine Mehrheit habe sich hierfür bislang jedoch nicht gefunden.
Der Bürgermeister betont abschließend, dass es weiterhin das Ziel der Stadt sei, für den historisch gewachsenen Altbestand eine rechtssichere und möglichst gerichtsfeste Lösung zu schaffen, die zugleich den besonderen wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen Norderneys ausgewogen Rechnung trage.
