Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Einleitung der Verfahren zur Neuaufstellung der Bebauungspläne Nr. 3 „Innenstadt Süd“, Teile A und B beschlossen. Ziel der Planung ist die ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen. Über die Ausweisung von unterschiedlichen Baugebieten sollen differenzierte Festsetzungen zur Zulässigkeit von Wohnungen und Ferienwohnungen und zur Ausprägung von Beherbergungsbetrieben getroffen werden. Weiterhin sollen die bestehenden Versorgungsstrukturen gesichert werden. Bezüglich des Maßes der Nutzung soll die geordnete Weiterentwicklung der vorhandenen - im Wesentlichen homogenen - Baustruktur der Innenstadtbereiche bestandsorientiert festgeschrieben werden. Die Bebauungspläne sollen der ungebremsten Ausnutzung der Baugrundstücke Einhalt gebieten.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 3 A „Innenstadt Süd, Teil A” und Nr. 3 B „Innenstadt Süd, Teil B” - jeweils Verfahren zur Neuaufstellung - gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind aus den nachstehenden Übersichtsplänen ersichtlich.
Die Entwürfe der o.a. Bebauungspläne werden mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
30. September bis einschließlich 08. November 2024
gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de/bauen-umwelt/planungsbeteiligung/) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (2.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden zusätzlich ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung gestellt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:
- Schutzgut Mensch (Erholungsfunktion)
- Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Auswirkungen auf Flora und Fauna)
- Schutzgut Boden / Fläche (Bodenschutzrechtliche Belange, Versiegelung)
- Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser)
- Schutzgut Klima / Luft (Beschreibung der Luft- und Kleinklimaverhältnisse)
- Schutzgut Landschaft (Beschreibung des örtlichen Landschaftsbildes)
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Belange des Hochwasserschutzes,
- Wechselwirkungen / Kumulierende Wirkungen
- Bilanzierung, Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen
- Stellungnahmen des Landkreis Aurich zu:
- Allgemeine Bedenken und Hinweise zu den Nutzungsfestsetzungen,
- Denkmalrechtliche Hinweise,
- Bodendenkmalpflegerische Hinweise,
- Abfallrechtliche und bodenschutzfachliche Hinweise,
- Stellungnahme vom LBEG zu Hinweisen und Informationen zu Baugrundverhältnissen,
- Stellungnahme des Ostfriesischen Landschaft mit bodendenkmalpflegerischen Hinweisen,
- Private Stellungnahmen zu:
- Einschränkung der Nutzungen bezüglich Zweit- und Ferienwohnungen,
- Einschränkung der Bebaubarkeit der Grundstücke durch Festsetzung von Baugrenzen,
- Einschränkung von Grundstücksnutzungen durch Festsetzen von Grünflächen.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3 A „Innenstadt Süd, Teil A“, Neuaufstellung
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3 B „Innenstadt Süd, Teil B“, Neuaufstellung
26548 Norderney, den 19.09.2024
Stadt Norderney
Der Bürgermeister
In Vertretung
- Reising -
Anlagen