Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Norderney
Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 47 D „Hinterer Hafen – Gewerbeflächen“ der Stadt Norderney
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.02.2025 wurde die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 D „Hinterer Hafenbereich - Gewerbeflächen“ beschlossen.
Nachdem zuerst am 26.06.2024 die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 b „Hinterer Hafenbereich“ beschlossen wurde entschied man sich aufgrund rechtlicher und praktischer Erwägungen, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 47 B „Hinterer Hafen“ aufzuteilen und in zwei neue Bebauungspläne – einen für die Gewerbeflächen und einen für den Sport- und Freizeithafen – zu teilen. Im ersten Schritt soll der Bebauungsplan Nr. Nr. 47 D „Hinterer Hafenbereich - Gewerbeflächen“ aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich der Neuaufstellung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan:
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr.47 D „Hinterer Hafenbereich – Gewerbeflächen“
Planungsanlass ist das Bestreben des Hafeneigentümers bzgl. der Vermarktung der letzten freien Gewerbeflächen im hinteren Hafenbereich. Im Zuge des EU-weiten Ausschreibungsverfahrens 2023 über eine knapp 8.000m² große Fläche im Nordosten des Hafens wurde festgestellt, dass die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu den Verkehrsflächen in diesem Bereich nicht mit den örtlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Der Grundstückseigentümer NPorts ist daher mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern, um die Ausnutzung des Areals nicht unnötig einzuschränken.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Darstellung einer abgestimmten verkehrlichen Erschließung des hinteren Hafenbereichs. Grundsätzlich soll an der Festsetzung der bestehenden Sonderbauflächen SO 1 (Hafengebundene Betriebe) und SO 1A (Hafen) festgehalten werden. Gemäß der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 b sollen innerhalb des SO 1A ausnahmsweise auch weitere nicht erheblich belästigende Gewebebetriebe zugelassen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Stadt Norderney lädt deshalb zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung in den o.g. Bauleitplanverfahren ein:
Termin: 12. März 2025, 18:00 Uhr
Ort: Aula Kooperative Gesamtschule Norderney (KGS)
An der Mühle 2, Norderney
Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung umfassend über die geplanten Regelungen zu informieren und die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürger aufzunehmen. Die Bebauungsplanentwürfe werden daher zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.
Während der Vorstellung bzw. der Frist zur Stellungnahme können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Frist zur Stellungnahme: 12. März bis einschließlich 04.April 2025
26548 Norderney, den 25.02.2025
Der Bürgermeister
- Ulrichs -