Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs der Stadt Norderney: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 31.03.2021 beschlossen, den o.g. Bebauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 B „Innenstadt Mitte, Teil B“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.