Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs der Stadt Norderney: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 21.11.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 B „Hinterer Hafenbereich“ beschlossen. Mit dem Änderungsverfahren wird das städtebauliche Ziel verfolgt, einen Teil des hinteren Hafenbereiches ausnahmsweise auch für andere Gewerbebetriebe als die heute ausschließlich zulässigen hafenaffinen Nutzungen zu öffnen.