Für das oben genannte Ortsgebiet gilt ein ganzjähriges Zonenhalteverbot, in dem nur mit eingestellter Parkscheibe und nur bis zu einer halben Stunde geparkt werden darf. Auf weiteren Ortsstraßen gelten „individuelle“ Halt- und Parkverbote.
Parkplätze stehen Ihnen (überwiegend kostenpflichtig) am Ortsrand zur Verfügung.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen unser Fachbereich „Bürgerdienste“.