Maskenpflicht auf Norderney

Pressemitteilung Nr. 14 vom 29.06.2020



Norderney steht neben den anderen Ostfriesischen Inseln von Anbeginn der Coronakrise aufgrund der hier vorherrschenden besonderen Bedingungen im besonderen Fokus der Entscheidungsträger auf Landes- und Kreisebene. Viele Beschränkungen und Verfügungen galten speziell nur bei uns und so ist Norderney bis heute die einzige Insel  und der einzige Ort im gesamten Land Niedersachsen - auf  welcher der Tagestourismus per Verfügung des Landkreises für einen langen Zeitraum noch verboten war. Diese Beschränkung wird  der zuständige Landkreises Aurich bekanntlich über den 30. Juni hinaus nicht verlängern.  Zur Begründung für diese Entscheidung führt der Landkreis an, dass das Infektionsgeschehen im Land, speziell aber im Landkreis Aurich und auf der Insel Norderney, seit Wochen sehr stark rückläufig ist und es quasi keine registrierten Fälle mehr bei uns gibt. 

 

Zum Hintergrund dieser Entscheidung des Landkreises muss man Folgendes wissen:

Um das verfassungsmäßige Grundrecht auf Freizügigkeit – das heißt, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen - dergestalt einzuschränken, wie es mit dem Verbot des Tagestourismus bislang geschehen ist, bedarf es einer „starken“ Rechtsgrundlage die bisher aus dem Infektionsschutzgesetz  abgeleitet wurde. Allerdings  vermögen diese Bestimmungen aufgrund der epidemiologischen Gesamtentwicklung und insbesondere des Infektionsgeschehens im Landkreis Aurich die Verhängung derart einschneidender Maßnahmen nicht mehr zu rechtfertigen. Viele Gerichte haben in den letzten Wochen zu Gunsten der Freiheitsrechte entschieden und entsprechende behördliche Verfügungen und Beschränkungen kassiert. Hierbei ging und geht es weniger um Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung, als vielmehr um eine Abwägung der Interessen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit von behördlichen Maßnahmen in Bezug auf die Einschränkungen der persönlichen Freiheit. 

 

Im Übrigen gab es insbesondere auch seitens verschiedener privater Unternehmen der Insel entsprechende - wirtschaftlich motivierte - Initiativen, um wieder zu normalen Verhältnissen zu kommen. Insgesamt ist festzustellen, dass das Verständnis und die Akzeptanz für die verhängten Beschränkungen mit der Zeit in der Bevölkerung merklich nachgelassen haben. 

 

 

Wie viele andere Vertreter aus Politik und Wirtschaft, hätte auch ich  mir gleichwohl gerne gewünscht, dass das Zugangsverbot für Tagestouristen noch für mindestens zwei bis drei weitere Wochen aufrechterhalten bleibt. Dies habe ich auch an den Landkreis kommuniziert, aber leider konnten wir uns aus den vorgenannten rechtlichen Gründen nicht durchsetzen.  


Die Nachricht, wonach der Tagestourismus wieder zugelassen werden soll, erreichte mich in der letzten Woche während einer Videokonferenz, in welcher die aktuelle Lage mit Vertretern des Einzelhandelsverbandes, des DeHoGa, des Staatsbades sowie verschiedenen Hoteliers, Campingplatzbetreibern, einer Vertreterin der sozialen Einrichtungen sowie politischen Mandatsträgern der Insel diskutiert wurde.  

 

Die Einführung einer Maskenpflicht stellt die spontane Antwort dieser Runde (auf Vorschlag des Vertreters des Einzelhandelsverbandes) in Kenntnis der teils sehr beengten Verhältnisse in den Fußgängerzonen nach der Ankündigung auf die Wiederzulassung des Tagestourismus dar. Wenn dieser insulare Vorschlag auch für den einen oder anderen als unbequem, überflüssig oder gar unzumutbar gesehen werden mag, so stand der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und Gäste Pate für diese Reaktion. Der Landkreis hat sich dieser Anregung nach einer gründlichen Prüfung angenommen. 

 

Sicherlich hätte man auch, das gilt auch für mich persönlich, sehr gut ohne diese zusätzliche Direktive leben können. Letztlich war es aber ein deutlicher Wunsch vieler  repräsentativer Vertreter dieser Insel in dem Bemühen, allen Seiten gerecht zu werden und insbesondere einem zweiten Lockdown oder weiterer einschränkender Maßnahmen entgegen zu wirken.

 

Ich würde meinem Amt als Bürgermeister nicht gerecht, wenn ich diesen deutlichen und auch nachvollziehbaren Wunsch ignorieren  und in einer sich unlängst entwickelten kontroversen Diskussion vorschnell einzelnen Meinungen folgen würde. Diese Entscheidung wird nach zwei Wochen einer gründlichen Überprüfung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und weiteren Erforderlichkeit, auch im Kontext mit dem nunmehr Einzug haltenden Tagestourismus, unterzogen.