28.12.2021

Planfeststellungsverfahren für die Netzanbindung DolWin4 der Offshore-Plattform DolWin delta mittels einer +/- 320 kV-Hochspannungsgleichstromübertragung (Seetrasse: 12-Seemeilen-Grenze bis zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel)

B e k a n n t m a c h u n g

 

Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 22.12.2021 – AZ 4149-05020-117, für das oben angegebene Bauvorhaben wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans auf der Internetseite der NLStBV unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und dort unter dem Titel „DolWin4_320kV-HGÜ DolWin delta-Hanekenfähr-Seetrasse“ in der Zeit vom

 

10.01.2022 bis einschließlich zum 24.01.2022 veröffentlicht.

 

Die Veröffentlichung im Internet ersetzt auf Grund des § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) die angeordnete öffentliche Auslegung nach § 74 Absatz 4 VwVfG.

 

Als zusätzliches Informationsangebot nach § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan im o. g. Auslegungszeitraum auch im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:

 

von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,

Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 15:00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) sind die tagesaktuellen Regelungen hinsichtlich des Zugangs zum Conversationshaus zu berücksichtigen.  Personen, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können, bietet die NLStBV zudem den Versand von Beschluss und Unterlagen auf einem Datenträger an (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Kontaktadresse:  Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellungsbehörde, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover; poststelle@....

 

Darüber hinaus können diese Bekanntmachung und ein Link auf den Planfeststellungsbeschluss im oben genannten Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Stadt Norderney unter www.stadt-norderney.de eingesehen werden.

Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der Auslegung im Internet maßgeblich (§ 3 Abs. 1 S. 1 PlanSiG).

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.

 

26548 Norderney, den 28.12.2021

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

-Ulrichs-