Rücktritt der Bietergemeinschaft

Pressemitteilung der Stadt Norderney

Unmittelbar vor der vereinbarten und für die 48. Kalenderwoche terminierten Vertragsunterzeichnung des Kaufvertrages für das Grundstück in der Weststrandstraße sowie des Städtebaulichen Vertrages zum Bau eines Fünf-Sterne-Hotels hat die Bietergemeinschaft in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass das Projekt von ihr nicht umgesetzt werde. Nach über vierjähriger Vorbereitungszeit, wovon allein drei Jahre seit Zuschlagserteilung an die Bietergemeinschaft vergangen sind, sind die  Konsequenzen aus dieser unerwarteten Information abermals ein herber Rückschlag für die seit vielen Jahren geplante Umsetzung des Hotelprojektes. Nachdem das Land Niedersachsen in diesem Jahr entsprechende Fördermittel in Höhe von knapp 7,5 Millionen Euro für das Vorhaben zugesichert hatte und die Verträge nach einer langen und intensiven Verhandlungsphase vollständig miteinander abgestimmt waren, war mit einem plötzlichen Rückzug der Bietergemeinschaft nicht mehr zu rechnen.

 

Zu der Entscheidung habe vor dem Hintergrund des bislang schon benötigten langen Zeitrahmens für die Projektierung und des nicht zuletzt dadurch aufgebauten öffentlichen Drucks auch die Abwägung geführt, wonach trotz der vorliegenden Vertragsreife innerhalb der Bietergemeinschaft nicht alle wichtigen Punkte abschließend geklärt seien.

Für die Stadt Norderney bedeutet diese völlig neue Situation vordergründig eine Reflexion hinsichtlich der langfristigen Grundstücksverwertung an der Weststrandstraße, sowohl in rechtlicher, als auch in finanzieller und nicht zuletzt in politischer Hinsicht. Aus der Grundstückausschreibung waren im Jahre 2014 zwei Bieter hervorgegangen, die sich um das Grundstück für den Zweck eines Hotelbaus beworben hatten.

 

Das knapp über 0,6 Hektar große Grundstück war bekanntlich Gegenstand des seinerzeit geschlossenen Kommunalisierungsvertrages zwischen der Stadt Norderney und dem Land Niedersachsen, wonach der Bau eines Fünf-Sterne-Hotels obligatorisch zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden ist. Die Förderung eines solchen Hotelvorhabens im Fünf-Sterne-Segment steht nach wie vor ganz oben in der Prioritätenliste dieser Förderperiode beim Land Niedersachsen. Aufgrund der auf das Weststrandstraßengrundstück bezogenen komplexen Sach- und Rechtslage sowie der erheblichen finanziellen Vorleistungen einerseits als auch der finanziellen Verpflichtungen andererseits wäre eine von der Vertragslage abweichende beliebige Verwertung als äußerst schwierig einzustufen.

 

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Norderney GmbH als zuständiges Gremium wird sich demnächst mit der Angelegenheit befassen.