Wahlbekanntmachung der Wahlleitung

- Direktwahl -



Aufgrund des § 45 b Abs. 3 i. V. m. § 45 i Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) gebe ich Folgendes bekannt:

I. Wahltag

Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Stadt Norderney findet am 11. September 2011 statt.

II. Einreichung der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 8. August 2011 -18:00 Uhr -, bei mir im Rathaus, Am Kurplatz 3, Raum E 10, 26548 Norderney, einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.

III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften des § 45 d NKWG entsprechen.

IV. Unterschriften für Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein. Er muss außerdem persönlich und handschriftlich von mindestens 48 Wahlberechtigten des Wahlgebiets unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen (§ 45 d Abs. 3 NKWG). Unterschriften sind nicht erforderlich für die bisherige Amtsinhaberin oder den bisherigen Amtsinhaber. Davon ausgenommen sind gemäß § 45 d Abs. 4 i. V. m. § 21 Abs. 10 NKWG außerdem die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelvorschläge:

- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
- Freie Demokratische Partei (FDP),
- DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.),
- Freie Wählergemeinschaft Norderney (FWN),
- Wähler-Initiative-Norderney (WIN),
- Einzelvorschlag Budde.

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.
V. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 26. Juli 2011 bei der Landeswahlleiterin/dem Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover einzureichen. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten. Die letzte vom Landeswahlausschuss vor allgemeinen Neuwahlen nach § 22 Abs 3 NKWG getroffene Feststellung als Partei gilt auch für die Direktwahl.



26548 Norderney, 7. Juli 2011

 

Stadt Norderney
Der Gemeindewahlleiter

Vißer