Bebauungsplan Nr. 47A „Vorderer Hafenbereich“, Verfahren zur Neuaufstellung

Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs



Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney:

 

Bebauungsplan Nr. 47A „Vorderer Hafenbereich“, Verfahren zur Neuaufstellung

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 den o.g. Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47A „Vorderer Hafenbereich“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 47A „Vorderer Hafenbereich“, Neuaufstellung

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

 

16. September bis einschließlich 18. Oktober 2019

 

im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney

(www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur und sonstige Sachgüter,
  • Schalltechnische Stellungnahme (Verkehrs- und Gewerbelärm),
  • Untersuchung zu den Auswirkungen auf die angrenzenden Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet),
  • Artenschutz (Vögel, Fledermäuse),
  • Altlasten.

 

26548 Norderney, den 05. September 2019

 

Der Bürgermeister

   In Vertretung

     - Reising -