SEPA-Basislastschriftverfahren

Umstellung des bekannten Lastschriftverfahrens



 

Die größte Neuerung wird hierbei der Wegfall der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl sein. Zukünftig werden nur noch IBAN und BIC eine Rolle spielen. Die IBAN und BIC erfahren Sie aus Ihrem Kontoauszug oder bei Ihrem Kreditinstitut.

Die rechtliche Legitimation für den Einzug von Lastschriften erfolgte bislang auf Basis der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung. Für SEPA-Lastschriften sind dies SEPA-Mandate. Die Neuerung beim SEPA-Mandat beinhaltetet den Auftrag an die eigene Bank die gezogenen Lastschriften einzulösen.
Die neue Regelung tritt mit 01. Februar 2014 verbindlich in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch SEPA-Mandate zu verwenden.

 

Das SEPA-Mandat ist ein Formular mit gesetzlich festgelegten Textbausteinen. Folglich ist nur dieses für SEPA-Basislastschrifteinzüge zu verwenden. Andere Mitteilungen über Lastschrifteinzüge (mündlich oder schriftlich formlos) werden nicht akzeptiert und umgesetzt!
Das Formular kann auf der Internetseite www.stadt-norderney.de } Bürgerservice } Formulare, heruntergeladen werden.


In den meisten Fällen behalten die bisher erteilten Einzugsermächtigungen ihre Gültigkeit. Es erfolgt lediglich eine sog. Umdeutung in ein SEPA-Mandat.


In einigen Fällen wird die Stadt Norderney eine Neuerteilung eines SEPA-Mandat anfordern.

Das wichtigste bei der Neuerteilung ist, dass das SEPA-Mandat, im Original der Stadt Norderney vorliegen muss. Die Erteilung per Fax oder per E-Mail ist nicht mehr möglich!

In den nächsten Tagen erhalten alle Zahlungspflichtigen von der Stadtkasse entweder ein sog. Umdeutungsschreiben –es sind lediglich die Daten zu prüfen und ggfs. zu korrigieren- (Die bisherige Einzugsermächtigung wird als SEPA-Mandat weitergeführt) oder eine Aufforderung, ein neues SEPA Mandat zu erteilen.

Hierzu ist zwingend die Rücksendung des unterschriebenen Mandates (Original) an die Stadt Norderney erforderlich, wenn nach dem 01.02.2014 weiterhin eine Lastschrift gewünscht wird.

 

Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs wird zukünftig 5 Tage vor Fälligkeit von SEPA-Lastschriften eine Vorabinformation über den Betrag und Fälligkeit des SEPA-Lastschrifteinzugs versandt werden, sofern sich dies nicht bereits aus zur Verfügung gestellten Unterlagen/ Informationen ergibt.


Weitere Informationen zum Thema SEPA finden Sie unter www.sepadeutschland.de bei Ihrem Kreditinstitut. Bei Fragen können Sie sich auch an die Stadtkasse, (Tel. 04932 920 245) wenden.