14.09.2021

Planfeststellungsverfahren für die Netzanbindung BorWin4 der Offshore-Plattform BorWin delta mittels einer +/- 320 kV-Hochspannungsgleichstromübertragung (Seetrasse: 12-Seemeilen-Grenze bis zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel)

1. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den derzeit in Niedersachsen geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt.

 

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert haben, sowie auf Betroffene.

 

3. Der zu erörternde Sachverhalt wird in der Zeit vom 29.09.2021 bis zum 19.10.2021 passwortgeschützt auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten in anonymisierter Form bereitgestellt.

 

4. Das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation wird den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter poststelle@... anfordern.                                                                         

 

5. Den am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 29.09.2021 bis zum 19.10.2021 schriftlich (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover) oder elektronisch (poststelle@...) zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern.

 

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird jedoch keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

 

6. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.

 

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu geben ist.

 

7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

Diese Bekanntmachung ist auch auf der oben genannten Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einsehbar.

 

Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Homepage der Stadt Norderney unter www.stadt-norderney.de eingesehen werden.

 

Norderney, den 14.09.2021

 

Im Auftrage

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

 

(Ulrichs)