Einleitung eines Änderungsverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hafen“

Öffentliche Bekanntmachung



Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 23.01.2019 die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Am Hafen“ gebilligt und beschlos-sen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Am Hafen“

 

Im Zuge der systematischen Aufarbeitung der Bauleitplanung der Stadt Norderney soll auch der bestehende Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hafen“ an die aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen angepasst werden. Ebenso wie in der Nordhelmsiedlung, in dem Quartier um die Südstraße oder dem Bereich Südwesthörn sind Teilbereiche des Bebauungsplans geprägt vom Nebeneinander der Wohn- und (Klein-)Beherbergungsnutzung.

 

Mit der Neuaufstellung wird das Ziel verfolgt, die Anzahl und das Verhältnis von Dauer- und Ferienwohnungen zueinander zu regeln. Die Entstehung von Zweitwohnungen soll unterbunden werden. Die Baukörper sollen hinsichtlich der überbaubaren Fläche, der Geschossigkeit und der Höhenentwicklung bestandsorientiert festgesetzt werden. Es sollen Bauvorschriften entwickelt werden, die bestandsorientierte Regelungen zur Gestaltung von Dächern, Dachaufbauten und Fassaden sowie zu untergeordneten Bauteilen wie Balkonen, Dachterrassen, Außentreppen etc. treffen. Die Intensivierung der Nutzung von Kellergeschossen soll durch das Verbot von Abgrabungen verhindert werden. Durch die Ausweisung von privaten Grünflächen und die Regelung der Zulässigkeit von Stellplätzen soll die fortschreitende Versiegelung der Grundstücke gebremst werden.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

 

26548 Norderney, den 28.01.2019

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

 

Ulrichs