Pressemitteilung Nr. 1 vom 31.01.2011


Saisonverkehrsverbot 2011



Das diesjährige Saisonverkehrsverbot beginnt am Samstag, dem 16. April 2011, und wird zunächst bis zum 6. November 2011 andauern; der zweite Abschnitt beginnt am 25. Dezember 2011 und endet am 8. Januar 2012.

Mit Beginn des diesjährigen Saisonverkehrsverbotes erhalten grundsätzlich nur noch Fahrzeuge, die die Kriterien der Schadstoffgruppe 4 oder besser (grüne Plakette) erfüllen, eine Ausnahmegenehmigung. Fahrzeuge, die diese Norm nicht erfüllen, genießen Bestandsschutz, wenn für sie im letzten Jahr eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde und deren Halter derselbe geblieben ist.

Ausnahmegenehmigungsanträge sind rechtzeitig im Rathaus, Zimmer E02, zu stellen. Hierzu ist nach Möglichkeit der Antragsvordruck auf der Rückseite der letztjährigen Genehmigung zu verwenden und eine Kopie des Fahrzeugscheins beizufügen.