02.02.2023

Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Pressemitteilung



Der Landkreis Aurich sucht Interessierte, die sich als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bei den Amtsgerichten Aurich, Norden und Emden sowie bei der Jugendkammer des Landgerichts Aurich engagieren möchten. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Sie nehmen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an Rechtsprechungen in Strafsachen teil. Bewerbungen können bis zum 28. Februar 2023 beim Landkreis Aurich eingereicht werden. Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Es ist zudem nicht gewünscht, dass sich Personen sowohl als Jugendschöffe als auch als Schöffe in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben, weil nur ein Schöffenamt ausgeübt werden darf.

 

Das Bewerbungsformular steht auf der Homepage des Landkreises Aurich zum Download bereit und kann über den nebenstehenden QR-Code aufgerufen werden.

 

Eine Kontaktaufnahme kann über die E-Mail-Adresse Schoeffenwahl@landkreis-aurich.de erfolgen. Weitere Informationen gibt es unter www.schoeffenwahl.de.