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Fettabscheider

Informationen für den Betrieb von Fettabscheidern auf Norderney

 

Die Entsorgung und der Betrieb von Fettabscheidern für Norderney ist in der Abwassersatzung der Stadt Norderney vom 10.10.2005 geregelt. In der Satzung wird auf die DIN 1986 und damit verbunden auf die DIN 4040-100 hingewiesen.

Mit dem Inkrafttreten der DIN 4040-100 im Dezember 2004 wurden die Anforderungen für den Betrieb, die Wartung und die Überwachung von Fettabscheidern neu geregelt. Die neue Norm bringt für die Betreiber von Fettabscheidern insbesondere überwachungsrelevante Konsequenzen mit sich. Unter anderem schreibt die Norm vor, dass die Abscheideranlagen regelmäßig entleert, halbjährlich gewartet und alle 5 Jahre einer Generalinspektion unterzogen werden müssen.

 

1. Welche Abscheideranlagen sind gemäß DIN 4040-100 überwachungspflichtig?

Die DIN 4040-100 gilt für alle Abscheideranlagen für Fette nach DIN 1825 im Bereich von gewerblichen Abwassereinleitungen mit denen Fette abgeschwemmt werden können.

 

2. Wie häufig müssen Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden?

 

Entsorgung

Häufigkeit

Ausführung durch

Wartung

Nach DIN

monatlich

Fachfirma

halbjährlich

Regelung Norderney

Mindestens dreimal jährlich (bei Bedarf auch öfter)

Fachfirma

1 x jährlich

Wartung

jährlich

Sachkundige Person (Fachfirma)

 

 

Eine Generalinspektion hat alle 5 Jahre zu erfolgen!

 

3. Entsorgung

Die Entsorgungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden. Schlammfang und Abscheider sind mindestens dreimal jährlich vollständig durch eine Fachfirma zu entleeren und zu reinigen. Sollten außergewöhnlich hohe Mengen an Fett und Schlamm anfallen, sind Kontrollen in entsprechend kürzeren Zeitabständen durchzuführen und die Entsorgung von Schlamm und Fett in kürzeren Zeitabständen zu veranlassen.

 

4. Auf welche Kontrollmaßnahmen müssen die Wartungen erstreckt werden?

Die Wartung umfasst Kontrollen und Funktionsprüfungen aller Anlagenteile der Abscheideranlage. Der genaue Wartungsumfang richtet sich nach den Angaben der DIN 4040-100 sowie ggf. nach den Herstellerangaben. Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen und zu bewerten. Die Wertung hat durch Fachpersonal zu erfolgen. Die Wartungsberichte sind der Stadt Norderney vorzulegen.

                

5. Betriebstagebuch

Nach DIN 4040-100 ist ein Betriebstagebuch zu führen, in dem die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe, sowie die Beseitigung evtl. festgestellter Mängel dokumentiert werden. Das Betriebstagebuch, die Prüfberichte und Entsorgungsnachweise sind vom Betreiber aufzubewahren und einmal jährlich der Stadt Norderney vorzulegen.

 

6. Generalinspektion

Im Rahmen der Generalinspektion ist auch die Dichtigkeit der Anlage zu überprüfen. Dazu ist es notwendig, die Anlage komplett zu entleeren und zu reinigen. Die Hinzunahme einer Entsorgungsfirma ist deshalb unumgänglich. Aus ökonomischer Sicht ist es daher sinnvoll, den Zeitpunkt der Generalinspektion möglichst mit einem ohnehin fälligen Entsorgungstermin zusammenzulegen. Nach der Entleerung und Reinigung der Anlage wird eine Sichtprüfung im Inneren der Anlage vorgenommen. Anschließend muss die Anlage bis zur Oberkante mit Wasser gefüllt werden, nachdem zuvor alle Zu- und Ablaufleitungen mit geeigneten Gerätschaften abgesperrt wurden. Weitere Punkte der Überprüfung sind die Kontrolle des baulichen Zustandes der Anlage hinsichtlich Korrosionen (innere Beschichtung etc.) und Zustand der Einbauteile sowie die ordnungsgemäße Führung des Betriebstagebuches. Die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen werden in einem Protokoll festgehalten. Der Betreiber erhält ein ausführliches Inspektionsprotokoll mit Beurteilung der Ergebnisse und entsprechenden Empfehlungen. Die Unterlagen der Generalinspektion sind der Stadt Norderney vorzulegen.

 

7. Grenzwerte

Fettabscheideranlagen sind so zu betreiben, dass die jeweils geltenden Grenzwerte der Abwassersatzung der Stadt Norderney nicht überschritten werden.

            ●  Verseifbare Öle und Fette                                    300mg/L

            ●  halogenierte Kohlenwasserstoffe (AOX)             1,0mg/L

            ●  pH-Wert                                                                6,5-10.0

            ●  Temperatur                                                            33°

            ●  Nicht abbaubare, absetzbare Stoffe                      1,0ml/L nach 0,5 Std

 

Treten weitere Fragen zum Thema Fettabscheider auf, wenden Sie sich bitte an die Stadt Norderney über den Abwassermeister der Kläranlage Herr Mai (technische Fragen), Tel. 3454 oder an Frau Weinzettl (organisatorische Fragen), Tel. 920-273.

 



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