Coronavirus

Beschlüsse vom 13.12.2020:

Hilfe für die von den erweiterten Schließungen betroffenen Unternehmen (verbesserte Überbrückungshilfe III)

 

 

Sicherung von Ausbildungsplätzen

 

Am 31. Juli 2020 ist die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und zum Ausbildungsstart am 1. August 2020 in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie werden Maßnahmen des Programms "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" Eckpunkte des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" konkretisiert.

 

Als aktiver Ausbildungsbetrieb können Sie, wenn Sie von der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang betroffen sind, ab sofort verschiedene Förderungen für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Beantragt werden können Ausbildungs- und Übernahmeprämien sowie Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. Die Einzelheiten zu den verschiedenen Förderprogrammen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

 

Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern

 

Weitere Informationen und die benötigten Formulare finden Sie auf der Hompage der Agentur für Arbeit.

 

 

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen

Eckpunkte des Bundesminsteriums für Wirtschaft und Energie (15.06.2020)

 

Antrags-Portal (ab 08.07.2020)

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

 

Ab dem 11.05.2020 können Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten in Niedersachsen wieder öffnen. Dies allerdings mit organisatorischen Einschränkungen.

 

Hierzu stellt das Wirtschaftsministerium ein Hygienekonzept vor:

Zur Presseinformation (08.05.2020)

 

Darüber hinaus stellen wir Ihnen folgende Informationen und Hilfen zur Verfügung:

BGN: Ergänzende Arbeitsschutzhinweise - Branche Gastgewerbe (Stand: 29.04.2020)

DEHOGA: Empfehlungen zu Wiedereintritt der Gastronomie (Stand: 07.05.2020)

 

 

Hier finden Sie eine zusammenfassende Übersicht über 21 Wirtschafthilfen im Rahmen der Coronapandemie:

Übersicht Wirtschaftshilfen

 

 

Inbesondere informieren wir Sie über die

Corona-Soforthilfen für Unternehmen – Aktuelle Hinweise zur Landes- und Bundesförderung

 

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat auf seiner Website zwei neue Richtlinien zur Unterstützung von Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen sowie von kleinen Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie veröffentlicht.

 

Diese ersetzen die bisherige Richtlinie „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ für das Nds. Corona-Soforthilfeprogramm. Zudem wird das angekündigte Soforthilfeprogramm des Bundes hierdurch umgesetzt.

 

Ziel der Richtlinien ist es, Insolvenzen und Entlassungen zu vermeiden und den Bestand von Unternehmen zu sichern. Voraussetzung für eine Förderung ist daher, dass Antragssteller durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind bzw. ein Nachweis, dass der Liquiditätsengpass durch diese entstanden ist. (Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.)

 

Antragsfrist ist für beide Richtlinien der 31. Mai 2020 bei der NBank.

 

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den Fördereckpunkten der neuen Richtlinien:

 

Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

 

Mit dieser Richtlinie setzt das Land Niedersachsen das „Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ des Bundes um, über das wir u. a. mit der gestrigen Euro-Office Info informierten.

 

Antragsberechtige: Kleine Unternehmen (einschl. Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion)

sowie Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

 

Fördersumme bzw. einmalige Soforthilfe abhängig von der Anzahl der Beschäftigten (für drei Monate):

 

- bis zu 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten

- bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

 

(Hinweis: Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet.)

 

Richtlinie „Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen“

Diese Richtlinie wird aus Landesmitteln umgesetzt.

 

Antragsberechtigte: Kleine Unternehmen (einschl. Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion) und Angehörige der freien Berufe mit 11 bis 49 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

 

Fördersumme bzw. einmalige Soforthilfe abhängig von der Anzahl der Beschäftigten (für drei Monate):

 

- bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten

- bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigten

 

Berechnet werden die Soforthilfen beider Richtlinien auf Basis des betrieblichen Sach- und Finanzaufwands der Antragssteller (u. a. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen). Die Auszahlungen sollen unverzüglich jedoch spätestens bis 31.07.2020 erfolgen. Antragssteller, die in den vergangenen Tagen bereits bei der NBank einen Antrag auf Basis der o. g. alten Richtlinie gestellt haben, haben die Möglichkeit, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind.

 

Hierzu wird die NBank lt. Website des MW in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben und die Möglichkeit eröffnen, ergänzend zu der schon erhaltenen Landesförderung eine weitere Unterstützung zu erhalten.

 

Ein schon erhaltener Förderbetrag wird jedoch angerechnet, sollte sich nach der neuen Fördermöglichkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergeben.

 

Mit Veröffentlichung der neuen Richtlinien werden alle Neuanträge auf diese umgestellt.

 

Weitere Informationen finden Sie bei Interesse auch auf der Website des MW:

 

www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/antworten-auf-haufiggestellte-fragen-faqs-186294.html.

 

Zuständige Ansprechpartner bei der NBank sind erreichbar unter der Tel. 0511 / 30031-333 bzw. per E-Mail: beratung@....

 

Informationen und Formulare (Stand 01.04.2020):

 

Richtlinie  Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen

Richtlinie  Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige

Produktinformation  Niedersachsen-Soforthilfe mit finanzieller Unterstützung des Bundes

Leitfaden Antragstellung  Niedersachsen Soforthilfe mit finanzieller Unterstützung des Bundes

Antragsformular  Niedersachsen-Soforthilfe-Corona mit finanzieller Unterstuetzung des Bundes

Anlage Antrag  Erklärung zu Kleinbeihilfen

 

 

Darüber hinaus informiert der Landkreis Aurich darüber, dass unter bestimmten Bedingungen die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Monate März und April 2020 möglich ist:

 

Presseinformation Beitragsstundungen 25.03.2020

Musterantrag (Word-Dokument)