Pressemitteilung Nr. 9 vom 05.05.2009

Stellungnahme zur Pressemitteilung der Grünen: „Keine Ausweisung neuer Baugebiete“



Bevor seitens einer „Rathauspartei“ der durchaus ehrenwerte Versuch unternommen wird, den Bürger über Verwaltungsvorgänge zu informieren, wäre es für eine objektive und unverfälschte Darstellung sicherlich hilfreich gewesen, sich vorab im Rathaus über diese Dinge zu informieren, statt in Abwesenheit des Bürgermeisters dessen vermeintliche Aussagen zu interpretieren.
Die in der Presseberichterstattung am 05.05.2009 aufgestellte Behauptung der Norderneyer Grünen, der Bürgermeister sei bezüglich des „Bauerwartungslandes“ am Habenpatt eigenmächtig in Gespräche mit dem Land Niedersachsen eingetreten, ohne hierfür von den zuständigen Gremien beauftragt worden zu sein, entbehrt jeder Grundlage.
 
Im Rahmen der jüngst abgenommenen Baumaßnahme Habenpatt kam die Frage nach den noch nicht abschließend geklärten Grundstücksregelungen – für den Bereich des Habenpatts – zur Sprache. Das Domänenamt als Eigentümer ist diesbezüglich auf die Stadt Norderney zugekommen und es wurde von dort ein Wertgutachten beauftragt. Für diesen Bereich wurde auch die Frage eines Ankaufs durch die Stadt Norderney diskutiert, um die Eigentumsverhältnisse endgültig zu bereinigen. Die grundsätzliche Frage, ob die Flächen jenseits des Habenpatts in der Zukunft einer baulichen Erschließung zugeführt werden, obliegt den zuständigen politischen Gremien. Eine Beplanung soll zum jetzigen Zeitpunkt weder ausgeschlossen noch forciert werden. Festgestellt werden kann aber, dass die im Eigentum des Landes stehenden Flächen das erforderliche Entwicklungspotenzial haben.
 

Auch muss der Aussage widersprochen werden, dass sich der Bürgermeister beharrlich gegen Bebauungspläne sträubt. Der gesamte östlich bebaute Teil der Insel sowie praktisch alle Ortsrandlagen sind planerisch erfasst. Ebenso wurden Bebauungspläne in der Vergangenheit regelmäßig als sinnvoll und erforderlich erachtet, wenn es um die Neuausweisung von Baugebieten ging. Sie sind aber kein dienliches Rechtsinstrument zur Wohnraumsicherung bzw. Zurückgewinnung von Wohnraum für Norderneyer. Dies gilt insbesondere für vorhandene Strukturen im Ortskern. Die Qualität des Bauens bedarf gerade auf Norderney einer höherwertigen Betrachtung als anderswo. Daher ist eine Vorhabenprüfung ausschließlich anhand von Bebauungsplänen nicht vertretbar. Davon losgelöst ist die Frage zu erörtern, wie die Lebensgrundlage der Norderneyer langfristig bewahrt werden kann. Die Stadt Norderney mit ihren Gesellschaften ist seit Jahren erfolgreich bemüht, Wohnraum für Norderneyer zu erhalten und langfristig zu sichern. Daran wird auch weiter festgehalten.