Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kaiserstraße“

Öffentliche Bekanntmachung



Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kaiserstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich:

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 16  „Kaiserstraße“, Verfahren zur Neuaufstellung

 

Im Zuge der systematischen Aufstellung neuer B-Pläne für die Innenstadtbereiche und der Anpassung bestehender Pläne sollte der einfache B-Plan Nr. 16 um Regelungen bzgl. der Art der Nutzung ergänzt werden. Entsprechend wurde 2013 der Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahrens gefasst.

 

Im Zuge der Konkretisierung der Planung wurde die Notwendigkeit erkannt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu ändern. So soll der Geltungsbereich zukünftig auch die Vorgärten entlang der Kaiserstraße beinhalten. Aufgrund der Änderung des Geltungsbereiches handelt es sich nicht mehr um eine Änderung, sondern um ein Verfahren zur Neuaufstellung.

 

Ziel der Planung ist die Stärkung der touristischen Infrastruktur der Insel über die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Hotel“. Die bestehenden Hotelbetriebe sollen festgeschrieben werden. Weiter sollen differenzierte Festsetzungen zur Zulässigkeit von Dauerwohnungen und Betriebswohnungen getroffen werden.

Ferienwohnungen und Zweitwohnungen sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.

Innerhalb der Erdgeschosszone sollen weiterhin gastronomische Betriebe zulässig sein. In den Untergeschossen sollen Wohnungen oder Beherbergungszimmer unzulässig sein.

Tiefgaragen werden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgeschlossen.

Für den Bereich der Vorgärten werden Regelungen zur gärtnerischen Gestaltung getroffen.

 

Der Bebauungsplan soll weiterhin der ungebremsten Ausnutzung der Baugrundstücke Einhalt gebieten. Die Bautiefe der Gebäude und die Grundflächenzahl (GRZ) sollen gegenüber den Festsetzungen des rechtskräftigen Planes verringert werden. Es sollen differenzierte Regelungen zur Bauweise – gestaffelt für den eingeschossigem Vorbau, das Haupthaus und ggf. die Hinterhäuser getroffen werden. Die Höhenentwicklung und die Geschossigkeit der Bebauung soll bestandsorientiert begrenzt werden.

 

Weiterhin soll der Bebauungsplan Bauvorschriften zur Materialien und zur Gestaltung der Fassade, zur Anordnung, zu Farbe und Formaten von Fenstern, zur Größe von Balkonen, zur Gestaltung von Brüstungen und Umwehrungen, zu Größe und Gestaltung von Werbeanlagen und zur gärtnerischen Gestaltung der Vorgärten umfassen. Von den Erschließungsstraßen aus sichtbare Außentreppen sollen unzulässig sein.

 

26548 Norderney, den 05. September 2019

 

Der Bürgermeister

   In Vertretung

     - Reising-