Pressemitteilung Nr. 1 vom 09.01.2013

Saisonverkehrssperre 2013



Saisonverkehrsverbot 2013

Das diesjährige Saisonverkehrsverbot beginnt am Samstag, dem 16. März, und wird zunächst bis zum 3. November andauern; der zweite Abschnitt beginnt am 25. Dezember 2013 und endet am 5. Januar 2014.

Grundsätzlich erhalten nur noch Fahrzeuge, die die Kriterien der Schadstoffgruppe 4 oder besser (grüne Plakette) erfüllen, eine Ausnahmegenehmigung. Fahrzeuge, die diese Norm nicht erfüllen, genießen Bestandsschutz, wenn für sie im Jahre 2010 eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde und der Halter nicht gewechselt hat.

Ausnahmegenehmigungsanträge können ab sofort im Rathaus, Bürgeramt, gestellt werden. Hierzu ist möglichst der Antragsvordruck auf der Rückseite der letztjährigen Genehmigung zu verwenden, in jedem Fall ist eine Kopie des Fahrzeugscheins beizufügen.

Einen Antragsvordruck für Erstanträge finden Sie hier.