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Gewerbeanzeige

Wer einen selbständigen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle eröffnet, muss dies gem. § 14 Gewerbeordnung anzeigen.

Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt, auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, oder der Betrieb aufgegeben wird.



Besonderheiten

Bei Handwerksbetrieben ist die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 Aurich, Tel.: 04941/1797-0, erforderlich.

benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Gaststätten, Makler, Versteigerer, Taxenunternehmen, Pfandleiher, Bewachungsunternehmen, Kliniken) die gewerbliche Erlaubnis

Formulare


rechtliche Grundlagen

§§ 6 und 14 Gewerbeordnung


Gebühren

Die Verwaltungsgebühren für Gewerbemeldungen betragen je


  -   Anmeldung        30,00 €

  -   Abmeldung        20,00 €

  -   Ummeldung       20,00 €

 

Nutzen Sie auch die digitalen Anträge des Serviceportals der Stadt Norderney:

 

Antrag Gewerbeanmeldung

Antrag Gewerbeummeldung

Antrag Gewerbeabmeldung


Ansprechpartner: