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Reisepass

Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Norderney ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass erhalten. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten erforderlich.

 
Gültigkeit


Bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich



Besonderheiten

Auf die Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen hat die Passbehörde keinen Einfluss, da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Falls Sie kurzfristig verreisen müssen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Mit dem Besitz des Reisepasses kommen Sie der gesetzlichen Ausweispflicht nach.

Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Pass, nach vorheriger Entwertung, als Andenken belassen.


benötigte Unterlagen

    • Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder Personalausweis bzw. Kinderausweis
    • aktuelles boimetrietaugliches Lichtbild, 
    • Verlustmeldung, wenn der bisherige Pass nicht mehr vorhanden ist.

      Das Antragsformular wird per EDV ausgedruckt. Sie überprüfen die Daten und unterschreiben den Antrag. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Durch eine Person Ihres Vertrauens können Sie den Pass jedoch abholen lassen, wenn eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorgelegt wird.


    Notwendige Unterlagen für einen vorläufigen Reispass:

    • Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder Personalausweis bzw. Kinderausweis
    • ein Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat


    Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt werden!!


rechtliche Grundlagen

Passgesetz

Gebühren

60,00 €   für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben,
                 Expressreisepass 32,00 €  Zusatzkosten.

37,50 €   für Personen, die noch nicht 24. Jahre alt sind.

26,00 €   für einen vorläufigen Reisepass.

 

Für die Statusabfrage zu einem bereits beantragten Reisepass klicken sie hier.


Ansprechpartner: