Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste



Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Norderney für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Norden und den Strafkammern des Landgerichts Aurich.

 

Der Rat der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 16.04.2013 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Aurich und das Amtsgericht Norden beschlossen.

 

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

 

 22. bis zum 29.04.2013

 

zu jedermanns Einsicht im

 

Rathaus, Am Kurplatz 3, Fachbereich Bürgerdienste, Zimmer E02,

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

aus.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung (bis einschließlich 07.05.2013) schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Norderney Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften können am angegebenen Ort eingesehen werden.

  

26548 Norderney, den 17.04.2013                                             

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

 

Ulrichs