Pressemitteilung Nr. 9 vom 27.06.2012

Zonenhalteverbot in der Nordhelm-Siedlung



Einführung eines Zonenhalteverbotes in der Nordhelm-Siedlung

 

Ab Montag, dem 2. Juli 2012, gilt für die gesamte Nordhelm-Siedlung ein Zonenhalteverbot. Es ersetzt insbesondere auch die  heute schon geltenden Halteverbotsregelungen in vielen Straßenabschnitten der Nordhelm-Siedlung. Künftig darf auf allen Straßen im betroffenen Bereich inklusive der sogenannten Wendehämmer nur mit eingestellter Parkscheibe für eine Dauer von maximal 1 Stunde geparkt werden, es sei denn, eine Einzelbeschilderung sagt etwas anderes aus.

Gleichzeitig werden alle öffentlichen Parkplätze in der Nordhelm-Siedlung sowie die Parkplätze „Lüttje Legde“ und „Pietschmann“ gebührenpflichtig (2,00 Euro je angefangene 24 Stunden). Hierfür wurden auf  allen Parkplätzen Parkscheinautomaten aufgestellt. Für Inhaber eines Bewohnerparkausweises entfällt die Pflicht zur Entrichtung dieser Gebühr. Teilbereiche der Parkplätze „ Nordhelm-Straße“ und „Lüttje Legde“ sind künftig ausschließlich dem „Bewohnerparken“ vorbehalten; diese Flächen sind entsprechend ausgeschildert.

Über die schon eingereichten Anträge auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird im Laufe des Monats Juli entschieden. Bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Antrag können die Antragsteller die ausgewiesenen Parkflächen bereits nutzen.

Einhergehend mit der Einführung des Zonenhaltverbotes wird auf dem südlichen Seitenstreifen an der Richthofenstraße zwischen Lüttje Legde und Einfahrt „Blautal“ die Höchstparkdauer auf 3 Stunden (mit Parkscheibe) festgelegt. Gleiches gilt für die Fläche vor dem Eingang zum Kleingartengeländes „Schlickdreieck“. Die vorgenannten Regelungen gelten jährlich für die Dauer des Saisonverkehrsverbotes; in diesem Jahr bis zum 04. November 2012.