Bauleitplanung der Stadt Norderney

Öffentliche Bekanntmachung



 

  1. Einleitung des Verfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney für den Bereich des Ruppertsburger Wäldchens
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Verfahren zur 11. und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seinen Sitzungen am 14.11.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie am 18.09.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney beschlossen. Die Geltungsbereiche sind aus den untenstehenden Lageplänen ersichtlich:

 

11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Ruppertsburger Wäldchen:

 

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Norderney stellt für den Bereich der Kapgärten eine Baufläche dar, gleichwohl der Bereich als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu bewerten ist. Obgleich die Darstellung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Flächennutzungsplan keine Außenwirkung entfaltet, führt die Darstellung regelmäßig zu Irritationen bzgl. der baurechtlichen Qualität der betroffenen Grundstücke. Im Zuge der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes soll dieser Bereich daher als Grünfläche dargestellt werden. Weiterhin sollen im Zuge des Änderungsverfahrens die Darstellungen des Flächennutzungsplanes für das Blautal und den Bereich des Campingplatzes Booken angepasst werden.

 

12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 04 „Innenstadt Nord-Ost“:

 

 

Aufgrund der Änderung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Innenstadt Nord-Ost“ ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gem. § 13a (2) Nr. 2 nicht mehr möglich. Der Flächennutzungsplan muss in einem eigenständigen Änderungsverfahren („Parallelverfahren“ gem. § 8 (3) BauGB) angepasst werden. Ziel der Planung des B-Planes Nr. 4 „Innenstadt Nord-Ost“ ist u.a. die ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen.

 

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Stadt Norderney lädt deshalb zur Bürgerbeteiligung ein:

 

Termin:                          Mittwoch, den 28. November 2018 ab 18:00 Uhr

Ort:                                 Conversationshaus, Weißer Saal (Am Kurplatz 1)

 

Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB umfassend über die geplanten Regelungen zu informieren und die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürger aufzunehmen.

 

26548 Norderney, den 15.11.2018

Der Bürgermeister

     - Ulrichs –