21.06.2021

Bekanntmachung zur Anzahl von benötigten Unterstützungsunterschriften zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Gemeindewahl am 12.9.2021



Für die Wahlvorbereitungen der Gemeindewahl am 12.9.2021 weise ich hinsichtlich der Wahlvorschläge und in Bezug auf meine Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 8.4.2021 auf die geänderte Rechtslage hin:

 

Vor dem Hintergrund der Vorbereitungen der Wahl zum Rat der Stadt Norderney unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie hat der Niedersächsische Landtag am 10.6.2021 eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) beschlossen, welches im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2021 vom 18.6.2021, S. 368, veröffentlicht wurde und dessen Artikel 2 am 19.6.2021 in Kraft getreten ist. Dies regelt die Einfügung des neuen § 52 d NKWG. Danach wird für die Gemeindewahl am 12.9.2021 die nach § 21 Abs. 9 S. 2 Nr. 1 lit. b NKWG erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften reduziert.

 

Nunmehr sind für Gemeindewahlvorschläge, für die eine Beibringungspflicht von Unterstützungsunterschriften gilt, mindestens 8 (vorher: mindestens 20) gültige Unterschriften einzureichen.

 

26548 Norderney, den 21.6.2021

 

Stadt Norderney

Der Gemeindewahlleiter

 

Ulrichs