Für die Wahlvorbereitungen der Gemeindewahl am 12.9.2021 weise ich hinsichtlich der Wahlvorschläge und in Bezug auf meine Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 8.4.2021 auf die geänderte Rechtslage hin:
Vor dem Hintergrund der Vorbereitungen der Wahl zum Rat der Stadt Norderney unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie hat der Niedersächsische Landtag am 10.6.2021 eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) beschlossen, welches im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2021 vom 18.6.2021, S. 368, veröffentlicht wurde und dessen Artikel 2 am 19.6.2021 in Kraft getreten ist. Dies regelt die Einfügung des neuen § 52 d NKWG. Danach wird für die Gemeindewahl am 12.9.2021 die nach § 21 Abs. 9 S. 2 Nr. 1 lit. b NKWG erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften reduziert.
Nunmehr sind für Gemeindewahlvorschläge, für die eine Beibringungspflicht von Unterstützungsunterschriften gilt, mindestens 8 (vorher: mindestens 20) gültige Unterschriften einzureichen.
26548 Norderney, den 21.6.2021
Stadt Norderney
Der Gemeindewahlleiter
Ulrichs