Verkehrsbekanntmachung

Kfz.-Sperre über den Jahreswechsel 2008/09


Der Rat der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 25. November 2008 eine Kfz.-Sperre für die Zeit  

von Samstag, den 27. Dezember 2008, 0.00 Uhr,
bis Sonntag, den 04. Januar 2009, 24.00 Uhr, 

beschlossen. Der Landkreis Aurich als Straßenverkehrsbehörde hat eine entsprechende Beschilderung angeordnet. 

Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind schriftlich beim Fachbereich Bürgerdienste der Stadt Norderney, Rathaus, Zimmer E 02, einzureichen. 

Die erteilten Ausnahmegenehmigungen für das Saisonverkehrsverbot 2008 sind gemäß der Allgemeinverfügung vom 16. Dezember 2008 auch für die oben genannte Zeit gültig. Eine erneute Antragstellung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. 

Die Vermieter werden gebeten, ihre Gäste entsprechend zu informieren.

Norderney, den 16. Dezember 2008 

Stadt Norderney
Der Bürgermeister

Salverius

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Allgemeinverfügung
Aus Anlass der Verkehrssperre für den Zeitraum vom
 
27. Dezember 2008 bis 4. Januar 2009
 
für den Bereich der Stadt Norderney (westlich der Mühlenstraße) gilt auf der Grundlage des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz vom 23. 01. 2003 (BGBl. I S. 102) in Verbindung mit §§ 45 und 46 der Straßenverkehrsordnung (BGBl. I S. 837) in den z. Z. geltenden Fassungen folgende Allgemeinverfügung:
 
Die im Rahmen des Saisonverkehrsverbotes für den Zeitraum vom 15. März bis 31. Oktober 2008 erteilten Ausnahmegenehmigungen vom Verkehrsverbot gelten auch für den Zeitraum 27. Dezember 2008 bis 4. Januar 2009.
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben werden.
 
Norderney, den 16. Dezember 2008
 
Stadt Norderney
Der Bürgermeister
 
 
Salverius