Saisonverkehrsverbot 2014

Pressemitteilung Nr. 3 vom 13.02.2014



Das diesjährige Saisonverkehrsverbot beginnt am Donnerstag, dem 3. April 2014, und wird zunächst bis zum 9. November 2014 andauern; der zweite Abschnitt beginnt am 25. Dezember 2014 und endet am 4. Januar 2015.

Grundsätzlich erhalten nur Fahrzeuge, die die Kriterien der Schadstoffgruppe 4 oder besser (grüne Plakette) erfüllen, eine Ausnahmegenehmigung. Fahrzeuge, die diese Norm nicht erfüllen, genießen Bestandsschutz, wenn für sie im Jahre 2010 eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde und der Halter nicht gewechselt hat.

Ausnahmegenehmigungsanträge können ab sofort im Rathaus, Fachbereich Bürgerdienste, gestellt werden. Hierzu ist möglichst der Antragsvordruck auf der Rückseite der letztjährigen Genehmigung zu verwenden, in jedem Fall ist eine Kopie des Fahrzeugscheins beizufügen.
 

Einen Antragsvordruck für Erstanträge finden Sie unter www.stadt-norderney.de/buergerservice/formulare.