Bebauungsplan Nr. 28 „Am Weststrand“, Verfahren zur 6. Änderung

Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney



 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 08.07.2020 den o.g. Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Weststrand““ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Zeichnungen abgegeben werden können. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 28 „Am Weststrand“, 6. Änderung

 

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom

 

14. Dezember 2020 bis einschließlich 08. Januar 2021

 

im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

Vor dem Hintergrund der geltenden Corona-Bestimmungen ist das Bauamt derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Am Verfahren interessierte Bürger sind im Sinne der Vermeidung von unnötigen Kontakten gebeten, zur Einsichtnahme vornehmlich die digitalen Angebote wahrzunehmen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

 

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

 

26548 Norderney, den 27. November 2020

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

-Ulrichs-