Verkehrsbekanntmachung
Unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie gilt das allgemeine Kfz.-Verkehrsverbot in diesem Jahr nunmehr
von Mittwoch, den 12. Mai 2021, 0.00 Uhr,
bis Sonntag, den 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr,
sowie
von Sonntag, den 26. Dezember 2021, 0.00 Uhr,
bis Sonntag, den 2. Januar 2022, 24.00 Uhr.
Das Verbot wird gemäß § 35 Satz 2 Alternative 3 Verwaltungsverfahrensgesetz durch das Aufstellen der entsprechenden Beschilderungen an den Einfahrtstraßen in den Geltungsbereich (Z 260 StVO auf der Hafenstraße nach der Einmündung Feldhausenstraße, Feldhausenstraße vor der Kreuzung Marienstraße und Mühlenstraße vor der Kreuzung Marienstraße sowie Z 250 StVO auf der Jann-Berghaus-Straße vor der Kreuzung Mühlenstraße) in Kraft gesetzt.
26548 Norderney, den 7. Mai 2021
Stadt Norderney
Der Bürgermeister
Ulrichs