01.03.2022

Saisonverkehrsverbot

Verkehrsbekanntmachung

Unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie gilt das allgemeine Kfz.-Verkehrsverbot in diesem Jahr

 

von Samstag, den 2. April 2022, 0.00 Uhr,

bis Sonntag, den 30. Oktober 2022, 24.00 Uhr,

sowie

von Montag, den 26. Dezember 2022, 0.00 Uhr,

bis Sonntag, den 1. Januar 2023, 24.00 Uhr.

 

Das Verbot wird gemäß § 35 Satz 2 Alternative 3 Verwaltungsverfahrensgesetz durch das Aufstellen der entsprechenden Beschilderungen an den Einfahrtstraßen in den Geltungsbereich (Z 260 StVO auf der Hafenstraße nach der Einmündung Feldhausenstraße, Feldhausenstraße vor der Kreuzung Marienstraße und Mühlenstraße vor der Kreuzung Marienstraße sowie Z 250 StVO auf der Jann-Berghaus-Straße vor der Kreuzung Mühlenstraße) in Kraft gesetzt.

 

Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung können ab sofort schriftlich bei der Stadt Norderney, Fachbereich Bürgerdienste, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney, eingereicht werden, und zwar durch Brief, Fax (04932/920-224) oder E-Mail (saisonverkehrsverbot@norderney.de).

 

Jedem Antrag ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz.-Schein) beizufügen; sollte der Antrag (wahlweise) für mehrere Fahrzeuge gestellt werden, sind Kopien der Zulassungsbescheinigungen für alle Fahrzeuge vorzulegen. Nach Möglichkeit ist das Antragsformular auf der Rückseite der Genehmigung des Vorjahres zu verwenden. Formulare für Neuanträge können auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) heruntergeladen werden.

 

26548 Norderney, den 24. Februar 2022                                   

 

Stadt Norderney                                                              

Der Bürgermeister

 

(Ulrichs)