23.05.2023

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney: Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB: Bebauungsplan Nr. 50 VE „Marienheim“, Neuaufstellung

Öffentliche Bekanntmachung

Im Zusammenhang mit dem ergänzenden Verfahren zur rückwirkenden Inkraftsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 VE „Gartenstadt“ wurde festgestellt, dass alle vorhabenbezogenen Pläne der Stadt Norderney ergänzungsbedürftig sind:

 

Wird in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Baugebiet (z.B. sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO) auf Grundlage der Baunutzungsverordnung festgesetzt, ist gem. § 12 Abs. 3a BauGB – unter Anwendung des § 9 Abs. 2 BauGB - eine Regelung aufzunehmen, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 16.05.2023 die Durchführung von ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur rückwirkenden Herstellung der Wirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 VE „Marienheim“ beschlossen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in derselben Sitzung den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 VE Marienheim gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom

 

29. Mai bis einschließlich 30. Juni 2023

 

im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 VE „Marienheim“, Neuaufstellung

 

26548 Norderney, den 17.05.2023

 

Stadt Norderney
Der Bürgermeister
-Ulrichs-

 

 

- Bebauungsplan Nr. 50 Begründung
- Bebauungsplan Nr. 50 Planzeichnung
- Bebauungsplan Nr. 50 Vorhabenplan