19.03.2021

Planfeststellungsverfahren für die Netzanbindung BorWin4 der Offshore-Plattform BorWin delta

Bekanntmachung



Planfeststellungsverfahren für die Netzanbindung BorWin4

der Offshore-Plattform BorWin delta mittels einer

+/- 320 kV-Hochspannungsgleichstromübertragung

(Seetrasse: 12-Seemeilen-Grenze bis zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel)

 

I.

 

Die Amprion Offshore GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, beantragt.

 

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Hagermarsch (Samtgemeinde Hage), Gemarkungen Hagermarsch und Junkersrott, der Stadt Norderney (Gemarkung Norderney) und der Gemeinde Dornum, Gemarkungen Ostfriesisches Küstenmeer West und Neßmersiel, beansprucht.

 

Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 UVPG durchgeführt. Die Vorhabenträgerin hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung beantragt. Das Entfallen der allgemeinen Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne vorherige Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar.

 

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform BorWin delta vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Norderney bis zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel mittels einer +/- 320-kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromübertragung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis zum Netzverknüfpungspunkt Hanekenfähr werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Auch für das in Parallellage verlaufende Vorhaben DolWin4 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

 

Die vorliegenden Planunterlagen enthalten

  • Erläuterungsbericht inkl. Anhang mit Allgemeinverständlicher Zusammenfassung der Umweltauswirkungen des Vorhabens
  • Übersichtspläne und Wegenutzungspläne
  • Beschreibungen zur Bauausführung
  • Lage- und Grunderwerbsplan / Bauwerksplan nebst Trassenpositionsliste
  • Kreuzungsverzeichnis
  • Bauwerksverzeichnis
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutz nebst Landschaftspflegerischer Maßnahmen
  • Grunderwerbsverzeichnis und Muster der Dienstbarkeitsbewilligung
  • UVP-Bericht inklusive Karten
  • Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Fachbeitrag Meeresstrategierahmenrichtlinie
  • Weitere Untersuchungen zu den vorhabenbedingten Immissionen, landesplanerische Feststellung und Kartierungsergebnisse

 

II.

 

(1) Die Planfeststellungsunterlagen können in der Zeit vom

29.03.2021 bis zum 28.04.2021 (einschließlich)

 

auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und dort unter dem Titel „BorWin4_320kV-HGÜ BorWin delta-Hanekenfähr-Seetrasse“ eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form.

 

Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) ist das Rathaus der Stadt Norderney für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Planunterlagen liegen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot jedoch im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Die NLStBV nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Als zusätzliches Informationsangebot bietet die NLStBV daher im o.g. Zeitraum gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 PlanSiG den Versand der Unterlagen auf einem Datenträger an. Wenden Sie sich hierzu bitte an die unten aufgeführte Adresse der NLStBV, an die auch Äußerungen zu richten sind.

 

Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der Planunterlagen im Internet maßgebend.

 

Zudem sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen und dort auch über den Auslegungszeitraum hinaus unter folgender Internetadresse: https://uvp.niedersachsen.de unter dem Suchbegriff „BorWin4“ zugänglich.

 

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Äußerungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, ohne geltend machen zu müssen, in eigenen Rechten verletzt zu sein (anerkannte Vereinigungen), erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

 

Die Äußerungen sind bis einschließlich zum 28.05.2021 schriftlich oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift bei der Stadt Norderney, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover zu erheben. Schriftliche Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Eingangs.

Vor dem 29.03.2021 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen.

 

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, § 21 Abs. 4 UVPG.

 

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

 

(2) In den Fällen des § 43a Nr. 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt.

Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG). In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

 

(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

 

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

 

(5) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Planfeststellungsverfahren sind dem zusammen mit den Planfeststellungsunterlagen ausliegenden Informationsblatt zu entnehmen, das auch unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden kann.

 

 

III.

 

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

 

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind. Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

 

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und auch auf der Internetseite der Stadt Norderney www.stadt-norderney.de  eingesehen werden.

 

Norderney, den 15.03.2021

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

- Ulrichs -