02.03.2022

Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Waldweg“

Öffentliche Bekanntmachung



Verfahren zur Neuaufstellung des

Bebauungsplanes Nr. 45 „Waldweg“ im Parallelverfahren mit der

14. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 (3) BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung vom 18.08.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Waldweg“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus untenstehendem Lageplan erkenntlich.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 45 „Waldweg“, Neuaufstellung sowie 14. F-Plan-Änderung

 

Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Wohnraum im Anschluss an die nördlich gelegene Nordhelmsiedlung. In vielen historisch geprägten Wohnsiedlungen auf Norderney ist in der Vergangenheit eine tlw. negative Entwicklung weg von der Wohnnutzung, hin zu einer überwiegenden Nutzung als Zweitwohnungen, Ferienwohnungen oder Beherbergungen zu beobachten. Wohnraum für die heimische Bevölkerung ist knapp und durch die beschriebene Entwicklung sehr teuer. Aus diesem Grund sollen im vorliegenden Bebauungsplan ausschließlich Wohngebäude mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen mit Lebensmittelpunkt auf Norderney zugelassen werden. Hierdurch soll in Zukunft der Wohnbedarf der einheimischen Bevölkerung, insbesondere der jüngeren Generation, mit bezahlbaren Mietwohnungen gedeckt werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Stadt Norderney lädt deshalb zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein:

 

Termin:   Dienstag, den 08. März 2022 ab 18:00 Uhr

Ort:   Kooperative Gesamtschule Norderney (KGS), Aula, Mühlenstraße 2

 

Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung umfassend über die Bauleitplanverfahren zu informieren und in einem offenen Dialog die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen. Während der Vorstellung können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie:

Aus Gründen der Corona-Pandemie können zur Vermeidung von Ansteckungen leider nur begrenzt Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden. Um eine vorherige Anmeldung unter der Email-Adresse: bauverwaltung@norderney.de oder telefonisch unter der Rufnummer 920-263 wird gebeten. Die Anmeldungen werden nach dem zeitlichen Eingang berücksichtigt.
Die Besuchenden der Sitzung werden in einer Anwesenheitsliste namentlich erfasst. Es besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Desinfektionsmittel werden seitens der
Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt.

Achtung: Es gilt für diese Veranstaltung die 3-G-Regelung.
Wir bitten die Zuhörerinnen und Zuhörer die entsprechenden Impf- bzw. Genesungszertifikate oder einen tagesaktuellen Testnachweis mitzubringen und unaufgefordert vorzulegen.

 

Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung umfassend über die Bauleitplanverfahren zu informieren und in einem offenen Dialog die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen. Während der Vorstellung können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

26548 Norderney, den 23.02.2022

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

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