Sitzübergang im Rat der Stadt Norderney

Bekanntmachung



Gemäß § 44 Absatz 6 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. 244), und des § 77 Absatz 1 Satz 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 5. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255), sowie § 78 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 77 Absatz 1 Satz 3 NKWO gebe ich hiermit Folgendes bekannt:

 

Herr Tobias Schnippering hat seinen bei der Wahl des Rates der Stadt Norderney am 11. September 2016 für die Freie Demokratische Partei (FDP) über die Listenwahl erzielten Sitz mit einer am 1. Dezember 2020 eingegangenen Erklärung zurückgegeben. Sein Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem er gewählt worden ist.

 

Ich habe festgestellt:

 

1. Für einen im Bereich der Listenwahl gewählten Vertreter rückt die vom Wahlausschuss

    festgestellte Ersatzperson in der im Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge nach. Das

    war laut Feststellung des Gemeindewahlausschuss vom 14.09.2016 Herr Rolf Dunker.

 

    Herr Rolf Dunker lehnte die Annahme des Sitzes ab. Aus diesem Grunde scheidet Herr

    Rolf Dunker als Ersatzperson für die Wahlperiode aus.

 

2. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Rolf Dunker als Ersatzperson rückt Herr Gerd

    Kleemann, Ellernstraße 25, 26548 Norderney, als nächste Ersatzperson nach. Somit geht

    der Sitz gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38 Abs. 3 NKWG auf ihn über.

 

26548 Norderney, den 8. Dezember 2020

 

Stadt Norderney

Der Gemeindewahlleiter

 

Ulrichs