Verkehrssperre (Saisonverkehrsverbot)

Alljährlich gilt für das Ortsgebiet von Norderney westlich der Mühlenstraße und nördlich der Hafenstraße ein allgemeines Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge. Dieses Saisonverkehrsverbot gilt von Mitte/Ende März bis Mitte/Ende Oktober eines jeden Jahres (Beginn der Osterferien bis Ende der Herbstferien) und zwischen Weihnachten und Neujahr. Zudem gilt für zusätzliche Straßenzüge ein Nachtfahrverbot.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.