Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 25 C „Nordhelm - Ost“, Verfahren zur 2. Änderung



Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat seiner Sitzung am 13.08.2014 den o.g. Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 C „Nordhelm-Ost“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 25 C „Nordhelm-Ost“   2. Änderung

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom

 

08. September bis einschließlich 10. Oktober 2014

 

im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.