16.02.2023

Verkehrsbekanntmachung

Gültigkeit des Kfz.-Verkehrsverbots für 2023



Das diesjährige Kfz.-Verkehrsverbot gilt

 

von Samstag, den 25. März 2023, 0.00 Uhr,

bis Dienstag, den 31. Oktober 2023, 24.00 Uhr,

sowie

von Dienstag, den 26. Dezember 2023, 0.00 Uhr,

bis Sonntag, den 7. Januar 2024, 24.00 Uhr.

 

Das Verbot wird gemäß § 35 Satz 2 Alternative 3 Verwaltungsverfahrensgesetz durch das Aufstellen der entsprechenden Beschilderungen an den Einfahrtstraßen in den Geltungsbereich (Z 260 StVO auf der Hafenstraße nach der Einmündung Feld-hausenstraße, Feldhausenstraße vor der Kreuzung Marienstraße und Mühlenstraße vor der Kreuzung Marienstraße sowie Z 250 StVO auf der Jann-Berghaus-Straße vor der Kreuzung Mühlenstraße) in Kraft gesetzt. Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung können ab sofort schriftlich bei der Stadt Norderney, Fachbereich Bürgerdienste, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney, eingereicht werden, und zwar durch Brief oder E-Mail (saisonverkehrsverbot@norderney.de). Jedem Antrag ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz.-Schein) beizufügen; sollte der Antrag (wahlweise) für mehrere Fahrzeuge gestellt werden, sind Kopien der Zulassungsbescheinigungen für alle Fahrzeuge vorzulegen. Nach Möglichkeit ist das Antragsformular auf der Rückseite der Genehmigung des Vorjahres zu verwenden. Formulare für Neuanträge können auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) heruntergeladen werden.

26548 Norderney, den 14. Februar 2023

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

(Ulrichs)